Zeitlich befristete Anrechnungen |
![]() ![]() ![]() |
Sie können Anrechnungen auch zeitlich befristen. Nehmen wir an, es kümmert sich beispielsweise eine Lehrerin im ersten Halbjahr um die Bibliothek und kommt so in den Genuss einer entsprechenden Anrechnung. Im 2. Semester gibt sie diese Aufgabe dann an eine andere Kollegin ab. Bei beiden Lehrerinnen müssen Sie dann die Anrechnungen mit den entsprechenden Von und Bis-Daten versehen.
Durch die zeitliche Befristung wird der Wert der Anrechnung in der Gegenüberstellung des Ist- und Soll-Wertes des Lehrers anteilsmäßig berechnet (siehe auch Kap. "Wertrechnung" ).
Achtung! Anrechnungen sind periodenübergreifend. Wollen Sie eine Anregung auf eine Stundenplanperiode beschränken, so müssen Sie die entsprechenden Von- und Bis- Daten eingeben. |